Leistungen – sicher, transparent, nachvollziehbar.
Amtliche Prüfungen, technische Begutachtungen und unabhängige Gutachten – mit klarer Sprache, planbarem Ablauf und verständlichen Ergebnissen.
Amtlicher Bereich
-
Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Umweltprüfung für Ihr Fahrzeug – klar erklärt und zügig erledigt.
Was wir prüfen: Verkehrssicherheits- und UmweltvorschriftenMitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. ABE/Teilegutachten, letzter HU-Bericht.
Dauer: ca. 30 Minuten
Preis: 165,00 €
Hinweis: Die HU wird im Namen und auf Rechnung unserer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt.
-
Damit Umbauten auf Basis eines Prüfzeugnisses in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden können, begutachten und bestätigen wir Ihre Änderungen nach §19(3) StVZO.
Typische Fälle: Felgen/Reifen, Fahrwerk, AHK, Beleuchtung, Sitze, Lenkrad, Tuningmaßnahmen u. a.Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, Prüfzeugnis z.B. Teilegutachten/ABE/Teiletypgenehmigung, ggf. Einbaunachweise.
Ergebnis: Bestätigung für Eintragung bei der Zulassungsstelle.
Dauer: 20–60 Minuten
-
Für Ihren Klassiker beurteilen wir den zeitgenössischen Erhaltungszustand und ebnen den Weg zum H-Kennzeichen.
Für: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden können.Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. ABE/Teilegutachten, letzter HU-Bericht.
Dauer: 30–60 Minuten
-
Für betroffene Nutzfahrzeuge führen wir die wiederkehrende Sicherheitsprüfung zuverlässig und termingerecht durch.
Für: LKW > 7,5 t zGm / Anänger > 10 t zGm / KOM > 8 Fahrgastplätze u.a.
Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. ABE/TG/TTG, letzter SP-Bericht.
Dauer: 45–90 Minuten
-
Wir prüfen die technischen Voraussetzungen, damit Sie Ihren Anhänger mit Tempo 100 bewegen dürfen.
Prüfinhalte: technische Voraussetzungen, Bereifung, Fahrwerk, Zugfahrzeug-Kombi.Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Nachweise zu Reifen/Fahrwerk.
Dauer: ca. 20 Minuten
-
Fahrzeuge im Personenbeförderungsdienst prüfen wir auf die speziellen Anforderungen der BOKraft.
Für: Fahrzeuge im Personenbeförderungsdienst gem. BOKraft.Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Konzessionsunterlagen.
-
Wir stufen Ihr Fahrzeug ein und geben die passende Umweltplakette für Zufahrten in Umweltzonen aus.
Leistung: Einstufung & Ausgabe der passenden Plakette.Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I.
-
Gasbetriebene Antriebsanlagen prüfen wir fachgerecht auf Einbauzustand und Sicherheit gemäß GSP/GWP.
Für: Fahrzeuge die mit einer Gasanlage zu Antriebszwecken ausgestattet sind.
Mitbringen:
@ GWP Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I,
@ GSP: zusätzlich Anlagenpapiere, Einbaunachweise.
Nicht amtlicher Bereich
-
Ziel: Sicherheit & Dichtheit der Campinggasanlage im Freizeitbereich.
Mitbringen: Fahrzeug, Zulassungsbescheinigung Teil I, ggf. Gelbes-Prüfbuch/Gas-Dokumentation.
Ergebnis: Gelbes-Prüfbuch und Plakette
-
Ziel: sichere Gasversorgung an Bord.
Mitbringen: Fahrzeug, Bootspapiere, ggf. Blaues-Prüfbuch/Gas-Dokumentation.
Ergebnis: Blaues-Prüfbuch und Plakette
Hinweis: Nach Absprache ist gegen eine Anfahrpauschale auch eine Prüfung bei Ihnen im Hafen oder vor Ort möglich.
-
Leistung: Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen nach DGUV/UVV.
Ergebnis: Dokumentation für Arbeitssicherheit & Versicherungsschutz.
Technischer Dienst
-
Für: Fahrzeuge erforderlich, deren Betriebserlaubnis aufgrund wesentlicher Änderungen erloschen ist. Dazu zählen unter anderm:
- Kombination sich beeinflussender genehmigter Änderungen,
- Änderung der Fahrzeugart (Umbau zum Wohnmobil),
- Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zu erwarte ist,
- der Verwendungsbereich eines genehmigten Bauteils nicht eingehalten ist.Ergebnis: Grundlage für die Wiederzulassung des Fahrzeugs
→ Zur Info Broschüre -
Für: Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung besitzen, deren Typgenehmigung erloschen ist oder für die der Nachweis einer Typgenehmigung nicht (mehr) erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.
Z.B.: Importfahrzeuge, Neuaufbau, Sonderfahrzeuge u.a.Ergebnis: Grundlage für die Zulassung des Fahrzeugs
→ Zur Info Broschüre -
Für: Fahrzeuge die
- nicht in Serie hergestellt werden (z. B. Eigenbau-Anhänger),
- aus einem Drittland importiert wurden,
- vor der Erstzulassung baulich verändert wurden,
- vervollständigt wurden (z. B. Lkw-Fahrgestell erhält Aufbau),
benötigen zur Zulassung in Deutschland ein Gutachten zur Erlangung einer nationalen Fahrzeugeinzelgenehmigung nach Art. 45 der VO (EU) 2018/858, die sogenannte Einzelgenehmigung.Ergebnis: rechtssichere Dokumentation für die Behörde.
Gutachten & Bewertungen
-
Leistung: neutrale Gutachten inkl. Fotodoku, Reparaturweg, Wertminderung, Restwert.
Ablauf: Schaden melden → Besichtigung/Fotos → Gutachten → auf Wunsch Versand an Versicherung/Anwalt.
-
Leistung: marktgerechte Bewertungen für Verkauf, Kauf, Import, Erbschaft, Oldtimerzustand.
Mitbringen: ZB I, Historie/Rechnungen, Foto-/Umbau-Doku.
-
Ziel: Risiko minimieren, realistischen Preisrahmen kennen.
Ablauf: Sichtprüfung/Probefahrt (nach Absprache) + Kurzbericht.